Microsoft: Umbenennung von SkyDrive
Der britische Pay-TV-Sender BSkyB hat gegen Microsoft, um die Nutzung des Namens SkyDrive geklagt. Der Sender hatte Microsoft vorgeworfen Markenrechte zu verletzen.
Dieser Meinung war auch das zuständige Gericht vor geraumer Zeit. Microsoft hatte allerdings noch die Möglichkeit gegen das Urteil bei einer höheren Instanz Berufung einzulegen. Wie BSkyB und Microsoft nun mitteilten, habe man sich Einvernehmlich zu einer Lösung entschieden. Der Softwarekonzern werde somit darauf verzichten Widerspruch einzulegen.
Die Redmonder dürfen den Namen SkyDrive über eine noch nicht genauer benannte Übergangsfrist nutzen. Microsoft wird wohl auch für die Nutzung der Rechte zahlen müssen. Über die Summe wurde beidseitiges Stillschweigen vereinbart.
Der Softwarekonzern muss nun bereits zum zweiten Mal eine Bezeichnung für ein Produkt ändern. Die Benutzeroberfläche für Windows 8 musste ebenfalls umbenannt werden, da der Handelskonzern Metro Einwand erhoben hatte.