München: Abmeldung von Online-Abonnements muss ohne Login möglich sein

Die Kündigung von Online-Verträgen muss möglich sein, ohne sich auf der Webseite eines Dienstes einzuloggen. Dies bestätigte das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

Sky Wow-Kunden konnten ihren Vertrag mit dem Dienst erst dann kündigen, wenn sie sich auf der Wow-Webseite in ihr Konto eingeloggt hatten. Dies sei eine unnötige und rechtswidrige Hürde, die Kündigungen erschwere, so das Gericht.

In Deutschland sind Unternehmen seit Juli 2022 verpflichtet, auf ihren Webseiten eine leicht zugängliche Schaltfläche für die Kündigung bereitzustellen. Wow hatte auf seiner Webseite zwar einen Kündigungslink angezeigt, die Aktivierung des Links führte jedoch zu einer Anmeldeseite. Die Kunden mussten ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort angeben, bevor sie das Abonnement kündigen konnten.

Das Landgericht München gab der Klage des vzbv statt und entschied, dass es möglich sein muss, Online-Verträge über einen Kündigungsbutton zu kündigen, ohne sich auf der Webseite einloggen zu müssen. Der Kündigungsbutton muss auf der Internetseite des Unternehmens sichtbar sein und die Kündigung muss ohne Anmeldung zum Konto möglich sein. Die Kunden können ihre Identität bestätigen, indem sie ihren Namen und andere übliche Identifikatoren wie ihre Adresse oder ihr Geburtsdatum angeben.

Der vzbv hat rund 3000 Webseiten von Anbietern von Online-Diensten seit 2022 analysiert, um festzustellen, wie viele die Kündigungsmöglichkeit umgesetzt haben. Demnach haben Mitte 2023 42 % der untersuchten Webseiten eine rechtskonforme Umsetzung auf ihren Webseiten. Das ist ein Anstieg von 14 % gegenüber November 2022, aber immer noch weit entfernt von den geforderten 100 %.

Sky hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt (6 U 4292/23 e).