Neuen EU-Vorschriften für den digitalen Markt zielen auf Meta, Google und weitere Technologiekonzerne

Die Europäische Kommission hat sechs Technologiekonzerne benannt, deren Marktmacht sie mit ihrer Verordnung über die digitalen Märkte (Digital Markets Act - DMA) kontrollieren will. Diese wegweisende wettbewerbsfördernde Verordnung soll einen fairen und offenen digitalen Markt sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher gewährleisten.

Die sechs Unternehmen werden als "Torwächter" des digitalen Marktes in der EU bezeichnet. Das bedeutet, dass ihre zentralen Plattformdienste in mindestens drei Mitgliedstaaten aktiv sind, mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat und mehr als 10.000 geschäftliche Nutzer pro Jahr erreichen und einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Millionen Euro haben.

Hier sind die üblichen Anbieter:

  • Alphabet
  • Amazon
  • Apple
  • Meta
  • Microsoft
  • ByteDance

Konkret hat die EU 22 zentrale Plattformdienste der Torwächter als Gegenstand ihrer neuen strengen Regeln bezeichnet. Diese sind:

  • Alphabet: Chrome, Android, YouTube, Google Search, Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping und Google Ads.
  • Amazon: Amazon Marketplace und Amazon Ads.
  • Apple: Safari, iOS und App Store.
  • ByteDance: TikTok.
  • Meta: Facebook, Messenger, Instagram, WhatsApp, Meta Marketplace und Meta Ads.
  • Microsoft: LinkedIn und Windows PC OS.

Die oben genannten Dienste müssen mehrere Gebote und Verbote einhalten. Zum Beispiel müssen sie es den Verbrauchern ermöglichen, vorinstallierte Apps zu deinstallieren und durch Drittanbieter-Apps zu ersetzen.

Eine weitere wichtige Regelung besteht darin, dass gewerbliche Nutzer ihre Produkte auf ihrer eigenen Webseite bewerben und verkaufen können. Den 22 ausgewählten Unternehmen ist es außerdem untersagt, Nutzer außerhalb ihrer Plattformen für gezielte Werbezwecke zu verfolgen, es sei denn, es liegt eine vorherige Zustimmung vor.

Die Torwächter haben sechs Monate Zeit, um die Anforderungen der DMA zu erfüllen. Andernfalls drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes der Unternehmen. Bei wiederholten Verstößen können die Geldbußen bis zu 20 % des oben genannten Betrags betragen, wobei sich die Kommission das Recht vorbehält, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. einen Torwächter zu zwingen, einen Teil seines Geschäfts zu verkaufen.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Torwächterliste offen ist und Unternehmen hinzugefügt oder entfernt werden können.

Mehr Auswahl für die Verbraucher, weniger Hindernisse für kleinere Wettbewerber: Die DMA wird die Tore zum Internet öffnen. Mit der heutigen Bestimmung schränken wir endlich die wirtschaftliche Macht von sechs Torwächtern ein, geben den Verbrauchern mehr Auswahl und schaffen neue Möglichkeiten für kleinere innovative Technologieunternehmen.