Die EU ermittelt gegen Google wegen FLoC
Google wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 220 Millionen Euro verurteilt, nachdem das Unternehmen gegenüber französischen Regulierungsbehörden zugegeben hatte, dass es sein eigenes Werbenetzwerk gegenüber Konkurrenten bevorzugt.
Nun wird das Unternehmen erneut von der Europäischen Kommission untersucht, diesmal geht es um die Zukunft von Ad-Tech.
Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat, indem es seine eigenen Online-Display-Werbetechnologiedienste in der so genannten "Ad-Tech" Angebotsstruktur zum Nachteil von konkurrierenden Anbietern von Werbetechnologiediensten, Werbetreibenden und Online-Publishern bevorzugt hat. Im Rahmen der förmlichen Untersuchung wird insbesondere geprüft, ob Google den Wettbewerb verfälscht, indem es den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbezwecke auf Webseiten und in Apps einschränkt, während es diese Daten für seine eigene Nutzung reserviert.
Letzteres bezieht sich auf Googles Plan, sich selbst als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Endnutzern zu platzieren - ein Schritt, den Google als datenschutzfreundlich bezeichnet, den die EU aber für wettbewerbswidrig hält.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, erklärte:
Wir sind besorgt, dass Google es für konkurrierende Online-Werbedienste schwieriger gemacht hat, im sogenannten Ad-Tech-Stack zu konkurrieren. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind für alle in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Ein fairer Wettbewerb ist wichtig - sowohl für Werbetreibende, um Verbraucher auf den Websites von Publishern zu erreichen, als auch für Publisher, um ihre Werbeflächen an Werbetreibende zu verkaufen und so Einnahmen und Mittel für Inhalte zu generieren. Wir werden uns auch Googles Richtlinien zum Nutzer-Tracking ansehen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit fairem Wettbewerb stehen.
Weitere Bedenken sind:
- Die Verpflichtung, Googles Dienste Display & Video 360 ('DV360′) und/oder Google Ads zu nutzen, um Online-Display-Anzeigen auf YouTube zu kaufen.
- Die Verpflichtung, Google Ad Manager zu verwenden, um Online-Display-Anzeigen auf YouTube zu schalten, und mögliche Beschränkungen durch Google in Bezug auf die Art und Weise, in der Dienste, die mit Google Ad Manager konkurrieren, Online-Display-Anzeigen auf YouTube schalten können.
- Die offensichtliche Bevorzugung von Googles Ad Exchange "AdX" durch DV360 und/oder Google Ads und die potenzielle Bevorzugung von DV360 und/oder Google Ads durch AdX.
- Die von Google auferlegten Beschränkungen der Möglichkeiten Dritter, wie z. B. Werbetreibende, Publisher oder konkurrierende Vermittler von Online-Display-Werbung, auf Daten über die Nutzeridentität oder das Nutzerverhalten zuzugreifen, die den eigenen Werbungsvermittlungsdiensten von Google, einschließlich der Doubleclick-ID, zur Verfügung stehen.
- Googles angekündigte Pläne, die Platzierung von "Cookies" von Drittanbietern in Chrome zu verbieten und sie durch die "Privacy Sandbox"-Tools zu ersetzen, einschließlich der Auswirkungen auf die Märkte für Online-Display-Werbung und Online-Display-Werbevermittlungsdienste.
- Die angekündigten Pläne von Google, die Werbekennung auf intelligenten Android-Mobilgeräten nicht mehr Dritten zur Verfügung zu stellen, wenn ein Nutzer sich gegen personalisierte Werbung entscheidet, und die Auswirkungen auf Online-Display-Werbung und Online-Display-Werbevermittlungsmärkte.
Es ist wichtig festzuhalten, dass sich die Europäische Kommission bei dieser Gelegenheit nicht so sehr auf den Datenschutz konzentriert (dieser ist bereits durch die GDPR abgedeckt), sondern auf die Auswirkungen von Googles Plänen auf die Einschränkung des Wettbewerbs und die weitere Zementierung seines Monopols.
Die Kommission erklärt, dass sie die Untersuchung vorrangig durchführen wird. Die vollständige Beschwerde kann hier nachgelesen werden.