Windows 8: Downgrade-Recht

Das Downgrade-Recht wurde eingeführt, falls in einem Unternehmen eine Software mit einer aktuellen Windows-Version nicht mehr funktioniert sollte. In diesem Falle kann eine ältere Version, ohne zusätzliche Lizenzkosten, eingesetzt werden. Unter ganz bestimmten Umständen können private Kunden von diesem Recht profitieren.

Berechtigt für einen Downgrade ist Windows 8 Pro unter der Voraussetzung, dass es als OEM-Lizenz vorinstalliert oder als System-Builder-Lizenz erworben wurde. Statt Windows 8 Pro dürfen dann zeitlich nicht limitierte Vista Business beziehungsweise Windows 7 Professional eingesetzt werden. Sonstige Versionen sind nicht zulässig.

Einem privater User hilft das Downgrade-Recht nur, wenn er sowieso eine Lizenz eines älteren Betriebssystem besitzt. Diese kann er dann mit dem identischem Product Key auf zwei Computern einsetzen. Microsoft empfiehlt, bei Problemen mit de Aktivierung, es telefonisch zu versuchen und dem Mitarbeiter die Lage zu erläutern.

Zusätzliche Informationen zum Downgrade-Recht hat Microsoft in einer FAQ zusammengefasst.