Was ist eine CE-Konformitätserklärung? Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller der Ware, der Vermarkter oder der EU-Vertreter gemäß der EU-Verordnung 765/2008,
dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft für die Anbringung des CE-Zeichens vorgesehen sind.
Die CE-Kennzeichnung ist also kein Gütesiegel, sondern eine Kennzeichnung, die der Vermarkter nach eigenem Belieben anbringen kann und mit der er anzeigt, dass das Produkt die spezifischen Anforderungen auch erfüllt.
Im Unterschied zum GS-Zeichen ist das CE-Zeichen für gewisse Produktkategorien gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Hersteller oder Importeur überprüft werden. Das GS-Zeichen hingegen ist ein privates, freiwilliges Sicherheitszeichen ist.
Für das CE-Zeichen gibt es eine festgelegte Schriftart, an die sich bei der Auszeichnung des Produktes gehalten werden muss. Die Größe kann angepasst werden, jedoch darf das Zeichen nicht kleiner als 5 mm in der Höhe sein, allerdings müssen die Proportionen unverändert bleiben. Eine Vorlage können Sie bei der Europäischen Kommission auf der Webseite der EU herunterladen.
Das CE-Zeichen besagt, dass der Hersteller selbst eine Erklärung abgibt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Einhaltung von Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es auf den Markt gebracht wird.
Stand: 10.05.2012