Microsoft: Datenschutz für die Cloud

Microsoft macht auf die Verfügbarkeit der EU-Vertragsklauseln für den Cloud-Dienst "CRM Online" aufmerksam. In der veröffentlichten "Orientierungshilfe - Cloud Computing" der deutschen Datenschützer ist diese Vertragsklausel eine Mindestvorraussetzung für Verträge mit Anbieter von Cloud-Diensten.

Microsoft hat schon im Dezember, nach dieser Empfehlung, die Vertragsbestimmungen für den Cloud-Dienst Office 365 angepasst. Dieser Anpassung gingen unzählige Debatten um den Einsatz von US-Clouddiensten durch Unternehmen in Europa vorraus, nachdem bekannt wurde, dass US-Behörden durch das Antiterrorgesetz "Patriot Act" den Zugriff auf europäische Cloud-Daten erlaubt.