USA: Die totale Überwachung

In den USA beginnt im Sommer die "totale" Überwachung. Dank der freiwilligen Einigung zwischen Rechteinhaber und Providern startet die vollautomatische Download-Überwachung der amerikanischen Internet-User. Schon im Juli 2011 haben die RIAA und die MPAA mit allen großen Internet-Providern eine Vereinbarung geschlossen, deren Tragweite nun erst wirklich klar wird. RIAA-Chef Cary Sherman hat in New York im Rahmen eines Symposium bekannt gegeben, dass die Provider ab 12. Juli Schritte gegen Raubkopierer einleiten. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Downloads automatisch überwacht um Urheberrechtsverletzungen ermitteln zu können.

Wenn nun ein illegaler Download erkannt wird, speichert der jeweilige Provider die Daten des Internet-Anschlusses und dessen Inhabers. Bei der ersten und zweiten des Copyrights wird der Nutzer dann vom Provider per E-Mail auf die Verstöße hingewiesen. Wenn der Nutzer sein Verhalten nicht ändert, bekommt er eine zusätzliche E-Mail, die um die Bestätigung des Erhaltes der Hinweise bittet. Ändert der Nutzer, trotz der Hinweise, sein Verhalten nicht, dürfen die Provider nach eigenem Ermessen weitere Maßnahmen einleiten. Ein von den Urheberrechts-Verbänden veröffentlichten Katalog beinhaltet Maßnahmen wie zum Beispiel die Herabsetzung der Download-Geschwindigkeit und das blockieren des Internet-Zugangs. Eine permanente Schließung von Internet-Anschlüssen möchte, jedenfalls bis jetzt, kein Provider durchführen.

In Deutschland ist eine solche Praxis gegenwärtig unvorstellbar. Trotzdem gehen die Rechteinhaber hart gegen illegale Downloads vor. So teilte eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft) mit, dass bis Mitte 2011 die Internet Provider in Deutschland jeden Monat die Daten von ca. 300.000 Internetverbindungen an die Inhaber weitergeben, nachdem diese Gerichtsbeschlüsse erwirkt haben.

Dieser Umstand lässt mutmaßen, dass die deutschen Rechteinhaber gar kein Interesse an dem amerikanischen Vorbild haben, denn Abmahnen ist rentabler als verkaufen. Die Firma DigiRights Solution GmbH errechnete schon 2009, dass ein illegaler Download, der abgemahnt wurde, einen Wert von 150 legal gekauften Downloads hat.